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VGH Hessen, 05.03.1993 - 9 TG 153/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 2 BSHG, § 16 BSHG, § 122 S 1 BSHG
Hilfe zum Lebensunterhalt, wenn der Hilfesuchende in eheähnlicher Gemeinschaft lebt - FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BSHG § 2, § 16, § 122
Verfahrensgang
- VG Kassel, 22.12.1992 - 3 G 2297/92
- VGH Hessen, 05.03.1993 - 9 TG 153/93
Papierfundstellen
- ESVGH 43, 239 (Ls.)
- NJW 1993, 2069 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87
Einkommensanrechnung
Auszug aus VGH Hessen, 05.03.1993 - 9 TG 153/93
Allerdings spricht vieles dafür, daß die Antragstellerin und Herr S in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, die den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten engeren Kriterien entspricht (vgl. Beschluß vom 17. November 1992 - 1 BvL 8/87 - EuGRZ 1992, 557, 565 = FamRZ 1993, 164, abweichend von der herrschenden verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, vgl. BSHG-LPK, 3. Auflage, § 122 Anm. 6 m. w. N.). - BVerwG, 27.02.1963 - V C 105.61
Bemessung der Sozialhilfe für zwei Hilfsbedürftige in eheähnlicher Gemeinschaft …
Auszug aus VGH Hessen, 05.03.1993 - 9 TG 153/93
Ist nach alledem davon auszugehen, daß Herr S die Antragstellerin nicht unterstützen kann und deshalb auch nicht unterstützt, so kann ihrem Hilfebegehren § 122 Satz 1 BSHG nicht entgegengehalten werden (so schon BVerwGE 15, 306, 315;… BSHG-LPK 3. Auflage § 122, Anm. 13).
- SG Düsseldorf, 19.07.2007 - S 43 AS 71/07
Gewährung von Sozialleistungen bei Annahme einer Bedarfsgemeinschaft; Nutzung …
Zu prüfen wird deshalb sein, ob in einem solchen - hier vorliegenden Fall - das Einkommen - hier des Herrn B - nur bis zur Pfändungsfreigrenze nach § 850c Abs. 1 Satz 1 ZPO in Höhe von 985, 15 EUR (vgl. § 850c Abs. 2a ZPO i. V. m. Bekanntmachung zu § 850c der Zivilprozessordnung (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2005) vom 25.02.2005, BGBl. I, 493, und Bekanntmachung vom 22.01.2007, BGBl. I, 64) angerechnet werden kann, wofür einiges sprechen dürfte, da sonst die Sozialbehörden den Einkommensbezieher bewusst in die Pfändung treiben würden (vgl. zu dieser Frage LSG Hamburg, Beschluss vom 09.02.2006, Az. L 5 B 346/05 ER AS; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 05.03.1993, Az. 9 TG 153/93). - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2002 - 16 A 4104/00 vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 5. März 1993 - 9 TG 153/93 - wohl auch OVG NRW, Beschluss vom 28. Februar 2001 - 22 B 1771/00 -.
- SG Berlin, 28.10.2005 - S 37 AS 4925/05
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - eheähnliche …
Denn im Gegensatz zu Ehepaaren, die im Rahmen des Selbsthilfegebots auf die Geltendmachung eines zwingenden Unterhaltsanspruchs verwiesen werden können, ist bei Partnern einer eheähnlichen Gemeinschaft auf den tatsächlich zur Unterstützung des Partners zur Verfügung stehenden Einkommensbestandteil abzustellen, soweit es sich bei dem anderweitig verwendeten Einkommen um Verpflichtungen handelt, denen der Einkommensbezieher nicht oder nur mit der Folge einer massiven und von ihm allein zu tragenden Verschuldung entgehen kann (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 5. März 1993 - 9 TG 153/93 - info also 1993, S. 210). - SG Berlin, 26.08.2005 - S 37 AS 3019/05
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - eheähnliche …
Denn B könnte sich gegen die Heranziehung einer Unterstützung der Klägerin auf die vorrangige Erfüllung anderweitiger Verpflichtungen berufen, soweit anderenfalls eine Pfändung oder ein sonstiger, erzwingbarer Einkommensabfluss drohte (vgl. VGH Kassel vom 5.3.1993 - 9 TG 153/93).